Energierecht kompakt - Teil I
Datum und Uhrzeit
03.02.2026
09:30 - 11:30
Preis ab
180,00 €
Dauer
2 Stunden
Trainer/-in
Juliane Willert
Teilnehmer
Max. 25
Fragen?
Inhalt
Die dezentrale Stromversorgung, Neues von der Kundenanlage, EnWG-Novelle, Vergleich der Modelle der dezentralen Nutzung von PV-Strom
Verschiedene dezentrale Stromversorgungsmodelle sollen zur Energiewende beitragen und günstigen lokal erzeugten PV-Strom auch für Mieter:innen zugänglich machen. Bisher wurden dafür die Modelle Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung genutzt, deren Grundstrukturen und rechtliche Rahmenbedingungen erläutert werden sollen.
Voraussetzung dieser beiden Modelle ist eine sog. Kundenanlage, das Leitungssystem hinter dem Netzverknüpfungspunkt. Im November 2024 urteilte der EuGH in einem besonders gelagerten Fall, dass die Kundenanlage wie im deutschen Energiewirtschaftsgesetz definiert, für bestimmte Konstellationen nicht mit der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vereinbar ist. Seither herrscht Rechtsunsicherheit, die durch ein Urteil des BGH aus Mai 2025 und eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes aus November 2025 aber größtenteils beseitigt werden konnte. Es wird erläutert, wie die Kundenanlage jetzt aussieht, was für rechtliche Konsequenzen aus den Entscheidungen und der Gesetzesnovelle zu ziehen sind und wie sich diese veränderten Umstände auf die dezentrale Stromnutzung in der Wohnungswirtschaft auswirken.
Neben diesen Aspekten enthält die EnWG-Novelle auch die Umsetzung des Energy Sharing aus der RED II-Richtlinie sowie der Electricity Market Design Reform. Diese neue Form der dezentralen Stromverteilung soll ebenfalls erläutert werden, denn sie hat nicht nur Potentiale für die Energiewende sondern eröffnet gerade für die Wohnungswirtschaft auch neue Partizipationsmöglichkeiten. Schlussendlich haben sich auch die AGB-rechtlichen Vorgaben an Stromlieferverträge geändert. Auch die neuen rechtlichen Rahmenbedingen sollen daher ebenfalls skizziert werden.
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse i.S.v. §§ 34c GewO, 15b Absatz 1 MaBV in einem Umfang von 2 Stunden.
Gebühr
- 180 Euro für Mitgliedsunternehmen
- 220 Euro für Nicht-Mitgliedsunternehmen
inklusive Seminarunterlagen